Fliegen am Startplatz Lutzenreute/Stutenbauer
Exklusiver Startplatz mit Toplandewiese!

Der Startplatz Lutzenreute/Stutenbauer bietet ideale Bedingungen für erfahrene Gleitschirmpilot:innen. Wir teilen uns das Gelände mit der Westallgäuer Flugschule. Gastpiloten bitten wir sich vorab bei uns zu melden, da ein generelles Startverbot für Nicht-Mitglieder gilt.
Besonderheiten des Gebiets:
Startplatz: Anspruchsvoll
Ebene Wiese über eine markante Geländekante (Klippenstart). Ein Beschleunigen nach der Kante ist nicht möglich. Ohne klaren Druck im Schirm muss der Startlauf rechtzeitig abgebrochen werden. Bei deutlichem Seitenwind sollten Startversuche auf der unteren Wiese unterbleiben.
Am oberen Startplatz beim Jägerstand kann bei Wind von Nord ein Start möglich sein. Nicht bei hohem Gras benutzen. Vorsicht: Turbulenzen beim Ausflug durch die Waldschneise.
Landeplatz:
Nur die Toplandewiese östlich des Jägerstands ist für Landungen freigegeben. Bei Wind sind Turbulenzen kurz vor der Kante möglich (Rotor, nicht zu knapp dazu aufsetzen). Bei Landungen im Tal (Streckenflug) sind Sachschäden und Gefährdungen unbedingt zu vermieden (50 m Abstand zu Strassen, Gebäuden, Bahnlinie und Menschenansammlungen einhalten und gemähte Wiesen wählen). Landungen an der Pipeline beim Bregenzer Hafen sind ausdrücklich untersagt.
Luftraum: Frei bis 3800 MSL. Östlich der Leiblach TMZ Friedrichshafen meiden, Untergrenze 1070 m MSL
Anfahrt und Zugang: beachte bitte die Hinweise auf der Karte
Zu Fuss: Von Hörbranz 400 HM. Der Fussweg ist zum Teil steil und schwierig zu finden.
Mit Bus: Linie 127 vom Bhf Lochau bis Haltestelle Eichenberg stündlich. (VVV Vmobil App)
Mit Auto: Mit dem Auto darf keinesfalls über die Wiese zum Startplatz gefahren werden.
Parkmöglichkeiten ausschließlich auf den offiziellen Wanderparkplätzen entlang der L11. Keinesfalls bei Wohnhäusern und landwirtschaftlichen Anlagen parken.
Sonstiges: Der Bauer freut sich wenn bei ihm mal Käse und Wein gekauft wird.
ACHTUNG START- UND FLUGVERBOT:
In diesem Gebiet ist vom 1. bis 15. Mai 2026 das Starten mit Gleitschirmen ab 18:00 Uhr strikt verboten, um die Wildruhe gewährleisten zu können.
