Das Fliegen vom Startplatz Schwende


Wir bitten euch beim Gleitschirmfliegen einige einfache Regeln einzuhalten, um Natur und
Tiere möglichst wenig zu stören:

  1. Bitte zu den Kühen mindestens 50 m Abstand halten. Sie könnten sich erschrecken und unter Umständen verletzen.
  2. Bei Dämmerungsflügen nach Sonnenaufgang oder vor Sonnenuntergang nach dem Abheben (noch vor der Waldgrenze) links abdrehen bis zum Alpgebäude. Erst danach ins Rheintal abgleiten. Somit wird das Wild unterhalb der Waldgrenze nicht gestört.

Landungen

Allgemein gilt: Hänge- und Paragleiter dürfen die Mindesthöhe unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist. Beim Überfliegen von Personen, Gebäuden, öffentlichen Transportanlagen (Bahnen, Seilbahnen, Skiliften usw.) und von Freileitungen, ist jedenfalls ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten.

  1. Die Bahnleitungen vor der Landung mehr als 50 m überfliegen.
  2. Bei Landungen möglichst wenig Gras zertrampeln, deshalb möglichst am Rand landen und den Schirm nicht im hohen Gras zusammenfalten.
  3. Bitte unterstützt unseren Sport mit einer Mitgliedschaft. Besucht unsere Veranstaltungen und profitiert von den Versicherungsleistungen des Österreichischen Aeroclubs.


Gleitschirmverein Staufen Dornbirn
www.gsv-staufen.at